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Freight forwarder’s liability insurance

Freight forwarder’s liability insurance (2024)

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der V.Hovanec Internationale Transporte GmbH

Für alle Transportaufträge zwischen der V.Hovanec Internationale Transporte GmbH und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Jede Ergänzung und Änderung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  1. V.Hovanec Internationale Transporte GmbH akzeptiert Aufträge nur bei gleichzeitiger Vereinbarung der Allgemeinen Deutschen Spediteursbedingungen
    (ADSp) in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung. Die ADSp stehen ebenfalls auf unserer Internet Seite zur Ansicht und in druckbarer Form bereit, bei internationalen grenzüberschreitenden Transporten gilt das Recht der CMR, stehet ebenfalls zur Ansicht und Drucken bereit. Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.
  2. Für die Vergütung der Standzeiten bei der Be- oder Entladung von kompletten LKW gibt es keine Pauschalen, jeder Fall wird einzeln ausgehandelt.
  3. Zugesagte Fixtermine von der Firma V. Hovanec Int. Transporte GmbH sind Richtwerte. Es wird keine Haftung für Verzögerungen übernommen, die nicht von V. Hovanec Int. Transporte GmbH zu beeinflussen sind. Unbeeinflussbare Gegebenheiten sind z.B. Grenzabfertigungen, fehlende Genehmigungen vom Auftraggeber oder verspätete Vorlauffrachten. Terminvereinbarung sind nur insoweit bindend, wenn sie aufgrund beeinflussbarer Gegebenheiten einzuhalten sind.
  4. Alle Aufträge werden nur dann von V. Hovanec Int. Transporte GmbH für den Auftraggeber mit einer Transportversicherung eingedeckt, wenn dies ausdrücklich beauftragt wurde, wenn der Warenwert vom Auftraggeber angegeben wurde oder der Auftraggeber bereits in vorangegangenen Aufträgen die Eindeckung beantragt hat.
  5. Der Form halber widersprechen wir sämtlichen Frachtabzügen und Aufrechnungen, insbesondere für verspätetes Einreichen von Belegen.
  6. Elektronisch oder digital erstellte und speicherbare Dokumente stehen schriftlichen Dokumenten gleich, soweit nicht gesetzlich Schriftform vorgeschrieben ist. Zudem ist jede Partei berechtigt, schriftliche Dokumente lediglich elektronisch oder digital zu archivieren und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften die Originale zu vernichten.
  7. Es gilt deutsches Recht, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. In Abweichung von Ziff. 30.3. S.1 ADSp 2017 ist Gerichtstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Transportvertrag, ihrer Anbahnung oder im Zusammenhang damit entstehen, für alle Beteiligten ausschließlich Solingen, uns bleibt vorbehalten, auch ein Gericht an Ihrem Sitz anzurufen.

Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp)

Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp)

CMR

Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)